Dipl.- Ing. Ulrich Lukas Dresden
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... dann sollten Sie sich unbedingt mal mit mir in Verbindung setzen
Denn:
Mit großer Wahrscheinlichkeit ist auch Ihre Mieterhöhung aus den Jahren 2005 ... und folgende rechtswidrig.
Über Ihre recht baldige Reaktion würde ich mich freuen.
Danke und Tschüss !
Ihr Ulrich Lukas
PS. Sie wollen mithelfen, das Problem zu bereinigen aber anonym bleiben ?
Das ist ok und selbstverständlich respektiere ich das.
E- mail - Adresse und / oder Telefon- Nummer genügen mir völlig. Wichtig ist nur,
daß ich für Rückfragen eine Kontaktmöglichkeit habe.
Seit 2006 / 2007 sind massenhaft unrechtmäßige (weil falsch berechnete) Mieterhöhungsbescheide von der WOBA / Gagfah erlassen und durchgesetzt worden.
Warum sind diese Bescheide falsch ?
Hier geht es nicht um die Frage, ob Ihre Mieterhöhung dem Mietrecht der Bundesrepublik Deutschland entspricht und in diesem Sinne rechtens ist oder nicht - das zu überprüfen oder auch ggf. dagegen vorzugehen- das liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen.
Diese Bescheide sind falsch, weil sie eine "kleine" aber wichtige Bestimmung der DRESDNER SOZIALCHARTA kalt unterlaufen.
ist ein wenig versteckt - aber nur scheinbar klein:
In der DRESDNER SOZIALCHARTA ist (unter anderen - siehe hier) die Verpflichtung enthalten,
... ... dass sich der Erwerber ... Beschränkungen bei Mieterhöhungen unterwirft. ... ...
Der Erwerber wird verpflichtet, bei Wohnungen, die wesentlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, die Mieterhöhung auf 70 % des gesetzlich zulässigen Maßes zu begrenzen.
Dieser Teil der Festlegung des Stadtrates, nämlich daß Wohnungen,
Zitat: ... die wesentlich unter der ... Vergleichsmiete liegen ...
ist im notariellen Kauf- Vertrag so präzisiert worden:
... 20 % oder mehr unter der Vergleichsmiete...
Also:
Wenn
bei einer Erhöhung der Grundmiete die bisherige Miete 20 % (oder mehr) von der Vergleichsmiete abweicht,
dann
darf die Mieterhöhung 70 % des gesetzlich möglichen Betrages nicht übersteigen.
Kurz nach dem Vollzug des Verkaufes der WOBA GmbH an einen privaten Investor - also in den Jahren 2006 / 2007 - hat die WOBA / Gagfah großflächige Mieterhöhungen vorgenommen - insbesondere auch in den Wohngebieten Dresden- Reick und Dresden- Prohlis und systematisch und flächendeckend gegen diese Regelung verstoßen.
Im Zusammenhang mit den Mieterhöhungen seit 2006 / 2007 wird die o. g. Regelung ("20 / 70 - Klausel") vielfach ignoriert und damit gegen die DRESDNER SOZIALCHARTA verstoßen.
Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle - sondern diese Bestimmung der DRESDNER SOZIAL-CHARTA wird seitens der Woba / Gagfah regelmäßig, systematisch und flächendeckend mißachtet.
Dies betrifft die Wohngebiete Dresden -Reick und Dresden -Prohlis - die mir bekannten Fälle sind wahlos in diesen Wohngebieten verstreut.
Die Erstellung und Bearbeitung der Mieterhöhungsverlangen erfolgt maschinell, was selbstverständlich akzeptabel ist. Andererseits läßt das jedoch darauf schließen, daß das Ignorieren dieser besonderen gesetzlichen Regelung der DRESDNER SOZIALCHARTA der Regelfall ist.
Außerdem ist in (bis jetzt) mindestens einem Fall nachweisbar, daß auch im Falle gerichtlicher Auseinandersetzung zu diesen Mieterhöhungs- Verlangen die besondere gesetzliche Regelung DRESDNER SOZIAL-CHARTA ignoriert wird.
Das betrifft auch die von der WOBA / GAGFAH regelmäßig in solchen Fällen eingeschalteten Anwälte, die offensichtlich entsprechend instruiert sind.
Daraus erhebe ich den Vorwurf,
Dabei wird seitens der WOBA / GAGFAH ganz offensichtlich das von den Mietern meist so empfundene Übergewicht ("große Woba - kleiner Mieter") ganz bewußt als Einschüchterung verwendet - so empfinden das zumindest die Betroffenen.
... dann prüfen Sie bitte Ihre Unterlagen und setzen sich mit mir in Verbindung.
Ich freue mich auf Ihre Mitwirkung.
Das sind gleich 3 Fragen.
Über 3 Wahlperioden - also rund 15 Jahre war ich gewähltes Mitglied des Ortsbeirates Dresden - Prohlis.
Im Zusammenhang mit dieser ehrenamtlichen Tätigkeit habe eine ganze Reihe von Informationen erhalten, die darauf schließen lassen, daß die WOBA GmbH / Gagfah bei Mieterhöhungen die Verpflichtungen der Dresdner Sozialcharta nicht einhält.
Also bin ich dem nachgegangen - die bisherigen Ergebnisse sind hier nachzulesen.
Selbstverständlich habe ich zuerst bei der WOBA / Gagfah angefragt
Anfragen bzw Informationen an den Beirat Wohnen beim Stadtrat Dresden, an die Mitglieder des Ortsbeirates Dresden- Prohlis und an den Mieterverein Dresden
Welche Bedeutung hat sie für die Mieter der WOBA / Gagfah ?
Die DRESDNER SOZIALCHARTA im originalen Wortlaut des Beschlusses des Stadtrates Dresden Nr. V0821-SR18-05 vom 22.09.2005 "Unternehmerische Entscheidungen zum Konzern WOBA DRESDEN GMBH ..." (öffnet neues Fenster)
Die DRESDNER SOZIALCHARTAZum letztgenannten Punkt gehen die Meinungen je nach politischer Ausrichtung weit auseinander. Die konkrete Bedeutung der DRESDNER SOZIALCHARTA für die Mieter der WOBA / Gagfah wird aus der Übersicht Regelungen der DRESDNER SOZIAL- CHARTA (neues Fenster) sehr gut deutlich - hier weitgehend OHNE Juristen- Kauderwelsch
Fakt ist ...
... als Beschluß des Stadtrates und als Bestandteil des Verkaufsvertrages hat die DRESDNER SOZIALCHARTA Gesetzeskrafterlangt.
... ist ein Gremium des Stadtrates Dresden.
Die Einrichtung dieses Gremiums geht auf den Beschluß des Stadtrates Dresden Nr. V0821-SR18-05 vom 22.09.2005 "Unternehmerische Entscheidungen zum Konzern WOBA DRESDEN GMBH im Zuge der Veräußerung einschließlich der DRESDNER-SOZIAL-CHARTA" zurück.
Dazu wurde am 21.9.2006 die Hauptsatzung der Landeshauptstadt entsprechend geändert.
... .
Der Beirat Wohnen besteht aus 14 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:
Dem Beirat Wohnen gehören als stimmberechtigte Mitglieder der Oberbürgermeister, neun Stadträtinnen und Stadträte (nach Hare-Niemeyer) sowie ein Vertreter bzw. Vertreterin der WOBA DRESDEN GMBH und eine Vertreterin oder Vertreter des Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. als berufene Bürger an.
Dem Beirat Wohnen gehören als nicht stimmberechtigte Mitglieder der Geschäftsbereichsleiter Stadtentwicklung oder ein von ihm benannter Vertreter bzw. Vertreterin und der Geschäftsbereichsleiter Soziales oder ein von ihm benannter Vertreter bzw. Vertreterin an.
Die Vertreter bzw. Vertreterinnen der WOBA DRESDEN GMBH und des
Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. sowie die Vertreter bzw.
Vertreterinnen der Geschäftsbereiche werden durch den Oberbürgermeister
bzw. die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Dresden benannt und
durch den Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden bestätigt.
...
veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 40 / 2006 vom 6.10.06, Seite 9
Die Ortsbeiräte sind das politische Gremium der Ortsamtsbereiche . Sie sind zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsamtsbereich betreffen, zu hören.
Stand: 31.12.2008 - Quelle: Kommunale Statistikstelle
Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte
Ortsamt und Bürgerbüro - das kann man hier erledigen
2005 / 2006 - etwa zu dieser Zeit stellt sich die WOBA GmbH selbst so dar.
Eine Übersicht über die Vorgeschichte des WOBA- Verkaufes und über die damalige Beschlußlage im Dresdner Stadtrat hat die (damalige) Grünen- Fraktion veröffentlicht - gleichzeitig ist das in gewisser Weise auch eine Chronologie des Verfahrens
Ich habe dazu nichts zu kommentieren - das überlasse ich dem Besucher dieser Seite.
Ich weise aber daraufhin, daß diese Kommentare im zeitlich- aktuellen Zusammenhang bewertet werden sollten.
Und: Der Vollständigkeit halber will ich noch hinzufügen, daß ich ein Verfechter der WOBA- Privatisierung war und immer noch bin. Das war richtig !
Aber: Meiner Meinung nach kommt der Stadtrat seiner Kontrollfunktion im Nachgang nach der Privatisierung nicht nach - obwohl er in Form des "Beirates WOHNEN" ein gutes Instrument dafür hat. Warum wird es nicht eingesetzt ?
Mieterverein Dresden - Pressemitteilung vom 14. Dezember 2005
Stadträtin Ostrowski im März 2006
Woba Dresden (innerhalb der Gagfah- Seiten)
Die frühere (= bis Juni 2009) Linksfraktion.PDS im Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden
(auch nur eine mehr zufällige Auswahl
Verkauf kommunaler Wohnungsgesellschaften - Eine Fallstudie ... am Beispiel des Verkaufs der WOBA Dresden GmbH
... Und wo steht´s geschrieben ?
Die DRESDNER SOZIALCHARTA ...was ist das?
- hier im originalen Wortlaut des Gesetzgebers
Beachten Sie besonders denAbschnitt 6. DRESDNER SOZIALCHARTA -Unterabschnitt 1.2 Mieterschutz
Beschluß des Stadtrates Nr. V 0821 -SR 18 -05 vom 22.9.05
Die Regelungen der DRESDNER SOZIAL- CHARTA - was bedeuten diese konkret ? - Hier OHNE juristisches Kauderwelsch